Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiffeisen Energie Nord GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Raiffeisen Energie Nord GmbH gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

II. Geltungsbereich

  1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

III. Beschaffenheit der Ware

  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
  2. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.

IV. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
  2. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vor dem Auslieferungstag vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung geltenden Zoll- und Steuersätze liefern.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind und mehr als 3 Monate andauern, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Bei Verträgen, die mehrere Lieferungen umfassen, besteht das oben genannte Rücktrittsrecht lediglich für solche Lieferungen, die vertraglich im Hinderungszeitraum auszuführen waren.
  4. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.

VI. Kaufpreis / Zahlung

  1. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Sicherheitsumlage und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben.
  2. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Lieferdatum.
  4. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
  5. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
  6. Verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
  7. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  8. Ehegatten, die im selben Haushalt leben, haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.

VII. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr von uns.
  2. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
  3. Die Übergabe der Ware erfolgt bei Verbrauchertankanlagen am Befüllstutzen, an dem der Befüllschlauch des TkW mit dem Rohrsystem der Tankanlage des Kunden verbunden wird. Im Fall einer Befüllung von Tanks kleiner 1.250 Liter durch Zapfpistole erfolgt die Übergabe, an der Stelle, an der die Ware in den Tank eingefüllt wird. Hierbei geht die Gefahr auf den Kunden über. Bei Pelletslieferungen erfolgt die Übergabe der Ware an dem Ort, an dem sie aus dem Silowagen über die Einblasschläuche in das Lagerstättensystem beim Kunden am Haus übergeht. Hierbei geht die Gefahr auf den Kunden über.

VIII. Leihgebinde und Umschließungen

  1. Leihgebinde bleiben in unserem Eigentum; sie dürfen nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden. Sind dem Kunden Leihgebinde zur Verfügung gestellt worden, trägt er während der Leihe jede Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, inklusive der Gefahr der höheren Gewalt.
  2. Die Verwendung der Umschließungen zu anderen als vertragsgemäß vorgesehenen Zwecken ist ohne die Zustimmung von uns verboten. Beschädigte Umschließungen und Behälter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht weiter benutzt werden. Sie sind besonders zu kennzeichnen und uns unaufgefordert zurückzugeben.

IX. Annahmeverzug

  1. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
  2. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

X. Gewährleistung

  1. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
  2. Unbeschadet der Ziff. X a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

XI. Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XII. Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei grobem Verschulden.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Heizölbestellungen

Beim Heizölverkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.

XIV. Außergerichtliche Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teil.

XV. Datenschutz

  1. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13 DS-GVO die personenbezogenen Daten des Kunden erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Kunden vorliegt und keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.
  2. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DS-GVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Kunden abfragen, wenn dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.
  3. Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Kunde Auskunft über die erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser verlangen, insbesondere wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse unsererseits mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen.

XVI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Widerrufsbelehrung

Widerruf

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Raiffeisen Energie Nord GmbH, Industriestr. 11, 23879 Mölln—- Telefon: 0 45 42/82 82 82, Fax 0 45 42 / 82 82 99, E-Mail: heizoel@ramoelln.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es gibt gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312 g BGB). Insbesondere erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr.4BGB vorzeitig, wenn sich die Ware bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Mölln, Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

I.              Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für UNTERNEHMER als Käufer. Sie gehen den  „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raiffeisen Energie Nord GmbH, wie sie z.B. auf Rechnungen oder Lieferscheinen abgedruckt sind, vor.

II.             Geltungsbereich

  1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die nachfolgenden AGB des Verkäufers zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 III.           Beschaffenheit der  Ware

  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zu-
    lässig.
  2. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 °C.  

IV.            Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind und mehr als 3 Monate andauern, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
  3. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  4. Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

V.             Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
  3. Wird die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von ihm gelieferten Ware zu der nicht in seinem Eigentum stehenden Ware, mit der seine Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
  4. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
  5. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet die Vorbehaltsware herauszugeben. Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
  6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer V g. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.
  7. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
  8. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen einschließlich der Umsatzsteuer mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist.
  9. Ebenso tritt er die Vorbehaltsware betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an den Verkäufer ab. Hierzu verpflichtet sich der Käufer mitzuwirken und alle notwendigen Anträge zu stellen und Anzeigen zu tätigen, damit die Abtretung gemäß der Abgabenordnung wirksam wird.
  10. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall kann der Verkäufer dem Käufer den Forderungseinzug durch sich oder beauftragte Dritte unter Fristsetzung androhen.
  11. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen
    und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
  12. Sofern der Verkäufer das Eigentum an der Vorbehaltsware verliert, da die Vorbehaltsware im Zusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers untergeht (z.B. bei Verbrauch zur Erbringung von Dienst- oder Werksleistungen), so tritt der Käufer die ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen schon jetzt in Höhe des Fakturen-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer), der sich aus diesen Liefergeschäften zwischen dem Käufer und dessen Kunden ergibt, an Verkäufer zur Sicherung ab.
  13. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
  14. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
  15. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung unter Angabe des Pfandgläubigers sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware sofort mitzuteilen. Einen hiermit verbundenen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
  16. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

      VI.            Kaufpreis / Zahlung / SEPA

  1. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Sofern keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wurde, sind jeweils die am Liefertag gültigen bzw. mitgeteilten Preise zuzüglich Umsatzsteuer maßgebend. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Belieferungspauschale und bei Pellets eine Einblaspauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
  2. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Die Rechnungstellung erfolgt nach dem Versand mit Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist das Rechnungsdatum.
  4. Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Käufers eingezogen, erteilt der Käufer dem Verkäufer ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zum Einzug der Rechnungen. Die Parteien vereinbaren, dass die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) auf einen Tag verkürzt wird. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Firmen-Lastschrift muss nicht mit gesonderten Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen. Für den Fall, dass von Unternehmern eine SEPA-Basislastschrift erteilt wird, gilt die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) gleichermaßen.
  5. Nach Mahnung oder nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Der Verkäufer behält sich vor, während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen.
  6. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB ist der Verkäufer berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche der Forderungen die Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind.
  7. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle dem Verkäufer gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge.
  8. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
  9. In den Fällen des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Das Recht, Schadenersatz zu verlangen, wird davon nicht berührt.
  10. Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden.

VII.           Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkosten vom Verkäufer übernommen werden. 
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  3. Die Art der Versendung steht im Ermessen des Verkäufers.
  4. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen ist der Verkäufer zu Teillieferungen berechtigt.
  5. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger, mangelfreier Tankanlagen.

VIII.          Annahmeverzug

  1. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt.
  2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
  3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  4. Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlage (VII e.) die Befüllung nicht erfolgen kann oder darf.

IX.          Gewährleistung

  1. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
  2. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  3. Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  4. Unbeschadet der Ziff. a. dieser Bestimmungen kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  6. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
  7. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  9. Vom Verkäufer übergebene Proben oder Mustern sind nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.

X.             Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XI.            Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers sowie bei Ansprüchen des Käufers aus Produkthaftung.
  3. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle ihm zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
  4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, 
    gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XII.           Schlussbestimmungen

  1. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der RaiffeisenCard

I. RaiffeisenCard

Die Raiffeisen Energie Nord GmbH, Industriestraße 11, 23879 Mölln, (nachfolgend „Raiffeisen Energie Nord“) ist Herausgeberin der RaiffeisenCard (nachstehend: Karte), die über zwei Funktionen verfügt: Zum einen kann die Karte bei Tankstellen und Geschäftsstellen der Raiffeisen Energie Nord zum bargeldlosen Waren- und Dienstleistungsbezug eingesetzt werden. Zum anderen kann die Karte bei Tankstellen, die Partner des sogenannten „Tankstellen-Netz-Deutschland“ (abgekürzt „TND“) sind, eingesetzt werden, um Waren- und Dienstleistungen bargeldlos zu beziehen. Die im Eigenbetrieb betriebenen Tankstellen der Raiffeisen Energie Nord und die im Eigenbetrieb betriebenen Geschäftsstellen der Raiffeisen Energie Nord sowie die Partner des TND werden nachstehend als „Akzeptanzstellen“ bezeichnet.

II. Vertragsparteien

Der Vertrag über die Karte kommt zwischen dem Antragssteller und der Raiffeisen Energie Nord zustande. Bei dem Antragsteller kann es sich um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB oder einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handeln. Verbraucher und Unternehmer werden nachfolgend zusammen als „Kunde“ bezeichnet. Soweit sich einzelne Bestimmungen dieser AGB nur auf die Rechtsbeziehung mit einem Verbraucher oder einem Unternehmer beziehen, wird dies im Folgenden ausdrücklich dargestellt. Der Vertrag kommt mit Übersendung eines Bestätigungsschreibens durch die Raiffeisen Energie Nord zustande, mit dem die Karte zur Verfügung gestellt wird.

III. Lieferungs- und Leistungsumfang

  1. Bei einem Einsatz der Karte im TND-Verbund ist der Lieferungs- und Leistungsumfang der Karte beschränkt auf Waren und Dienstleistungen, die dem Grundsatz „Alles was das Auto bewegt“ entsprechen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um fahrzeugbezogene Waren und Dienstleistungen. Diese Beschränkung gilt nicht bei einem Karteneinsatz an den Geschäftsstellen der Raiffeisen Energie Nord, da hier ein Einsatz der Karte in einem Zwei-Parteien-Verhältnis erfolgt. Auf Wunsch kann der Kunde den Liefer- und Leistungsumfang der Karte weiter einschränken.
  2. Die Waren und Dienstleistungen, die über die Karte bezogen werden, erfolgen im Namen und auf Rechnung von Raiffeisen Energie Nord.

IV. Ausgabe der Karte

  1. Die Raiffeisen Energie Nord ist bei Vertragsanbahnung und während der Vertragslaufzeit, insbesondere bei Zahlungsverzug oder sonstigem berechtigten Interesse berechtigt, bei einer Auskunftei Bonitätsabfragen des Kunden einzuholen, soweit schutzwürdige Interessen des Kunden nicht entgegenstehen. Hierzu arbeitet die Raiffeisen Energie Nord z.B. mit Creditreform Leer Bolte KG, Hauptstraße 16, 26789 Leer, und der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zusammen. Für die Bonitätsabfragen übermittelt die Raiffeisen Energie Nord den Namen und die Kontaktdaten des Kunden an die genannten Auskunfteien. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei den genannten Auskunfteien stattfindenden Datenverarbeitung finden sich hier: www.creditreform.de/leer/datenschutz www.schufa.de/global/datenschutz-dsgvo/
  2. Je nach Wunsch erhält der Kunde fahrzeugbezogene oder personenbezogene Karten.  
  3. Auf Wunsch des Kunden kann die Karte mit Zusatzfunktionen zur Fuhrparkauswertung, bspw. Kilometerstandeingabe oder Kraftstoff-Verbrauchsauswertung, versehen werden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Veränderungen seiner Firmierung, seines Firmensitzes, seines Namens, seiner Adresse und/oder seiner Bankverbindungunverzüglich in Textform gegenüber der Raiffeisen Energie Nord mitzuteilen. Das gleiche gilt bei Veränderungen der Person (Name/Adresse) oder des Fahrzeugs (Kennzeichen), die / das der Karte zugeordnet ist.
  5. Auf Nachfrage muss dem Kartenantrag eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beigefügt werden.

V. Volljährigkeit

Der Karteninhaber muss bei Antragstellung volljährig sein.

VI. Sicherheit

  1. Jede Karte ist mit einem 4-stelligen Pin-Code verknüpft, der dem Kunden separat übersendet wird. Der PIN-Code ist geheim zu halten und darf nur gegenüber den zur Benutzung der Karte berechtigten Person bekannt gegeben werden. Die Unterlagen, in dem der PIN-Code mitgeteilt wird, muss getrennt von der Karte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es ist unzulässig, den PIN-Code auf der Karte zu vermerken oder in sonstiger Art und Weise zusammen mit der Karte aufzubewahren. Beantragt der Kunde einen Wunsch-PIN, hat der Kunde eine zufällige, für Dritte nicht vorhersehbare Zahlenfolge wählen.
  2. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich nach Kenntniserlangung der Raiffeisen Energie Nord mitzuteilen. Diese Pflicht besteht auch, wenn der Kunde den Verdacht hat, dass Unbefugte Kenntnis von dem PIN-Code erlangt haben könnten. Die Meldung hat bei der Zentrale der Raiffeisen Energie Nord unter der Telefonnummer 04542/ 82 82 82 oder per Email an info@raenergienord.de.
  3. Nach Erhalt der Meldung wird die Raiffeisen Energie Nord die Karte schnellstmöglich sperren und – soweit vom Kunden gewünscht – dem Kunden eine neue Karte zur Verfügung stellen. Wiedergefundene oder anderweitig wiedererlangte Karten sind durch das Herausschneiden eines Teils des Magnetstreifens unbrauchbar zu machen und zu entsorgen. Sie dürfen nach der Verlustmeldung und der erfolgten Kartensperrung nicht mehr verwendet werden.
  4. Die Karte ist sorgfältig aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände unberechtigter Dritter gelangen kann; sie darf insbesondere nicht in einem unbewachten Fahrzeug aufbewahrt werden.
  5. Für abhanden gekommene Karten wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben. Wird die Karte durch Abnutzung oder durch Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat unbrauchbar, wird die Raiffeisen Energie Nord die Karte austauschen.

VII. Nutzung

  1. Die Karte berechtigt den Kunden zum bargeldlosen Bezug von Waren und Dienstleistungen im Sinne von Ziffer 3a) bei den Akzeptanzstellen.
  2. Durch Vorlage der Karte und Eingabe des PIN-Codes in das dafür vorgesehene Gerät gilt der Inhaber einer Karte als legitimiert, Waren und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung im Namen und für Rechnung des Kunden in Empfang zu nehmen. Durch die Eingabe des PIN-Codes bestätigt der Karteninhaber zugleich den Empfang der Waren und Leistungen mit Wirkung für den Kunden.
  3. Die Akzeptanzstellen sind nicht verpflichtet, die Legitimation des Karteninhabers weitergehend zu überprüfen, wenn der PIN-Code richtig in das dafür vorgesehene Gerät eingegeben wird.
  4. Die weitere Nutzung der Karte ist untersagt, wenn:
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder
  • der Kunde zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse verpflichtet ist oder
  • zu erkennen ist, dass Forderungen der Raiffeisen Energie Nord bei Fälligkeit nicht ausgeglichen werden können.

Der Kunde hat in diesen Fällen unverzüglich die Raiffeisen Energie Nord zu informieren und die Raiffeisen Energie Nord ist zur sofortigen Sperrung der Karte berechtigt.

  1. Die Karte bleibt im Eigentum der Raiffeisen Energie Nord.

VIII. Gebühren

Es fallen Gebühren für den postalischen Versand der Tankrechnungen von zwei Euro pro Rechnung an. Bei dem Versand von Rechnungen mittels elektronischer Übermittlung (E-Mail) fallen keine Gebühren an.

Für verloren gegangene Karten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Wird die Karte durch Abnutzung oder durch Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unbrauchbar, wird die Raiffeisen Energie Nord GmbH die Karte austauschen.

IX. Abrechnung

  1. Die Raiffeisen Energie Nord berechnet dem Kunden die über die Karte bezogenen Waren und Dienstleistungen 15-tägig zur Monatsmitte und zum Monatsende.
  2. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug fällig und werden von der Raiffeisen Energie Nord per Lastschriftverfahren entsprechend des vom Kunden gesondert erteilten Lastschriftmandats eingezogen. Aus der jeweiligen Rechnung ist der jeweilige Abbuchungszeitpunkt ersichtlich.
  3. Der Käufer sichert zu, für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder unberechtigter Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Rücklastschriften ist die Raiffeisen Energie Nord berechtigt, die Karte(n) des jeweiligen Kunden bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dieser Geschäftsverbindung beruhenden Verbindlichkeiten für die weitere Nutzung zu sperren.
  4. Die Rechnung der Raiffeisen Energie Nord gilt als anerkannt, sofern der Kunde ihr nicht binnen vier Wochen nach Rechnungsstellung schriftlich widersprochen hat. Die jeweiligen Beanstandungen sind detailliert aufzuführen und vorhandene Belege beizufügen. Die Rechnung ist in Euro zu bezahlen.
  5. Im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift ist die Raiffeisen Energie Nord berechtigt, gegenüber einem Kunden der Verbraucher ist, als Mindestschaden, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt der vorgenannte Zinssatz 11 % und die Raiffeisen Energie Nord ist zusätzlich berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 40 zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche im Namen und für Rechnung von der Raiffeisen Energie Nord gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Raiffeisen Energie Nord.
  2. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht der Raiffeisen Energie Nord gehörenden Sachen beim Kunden vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt die Raiffeisen Energie Nord an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von ihr gelieferten Ware zu der nicht in ihrem Eigentum stehenden Ware, mit der ihre Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde und an welcher sie sich das Eigentum vorbehalten hat.

XI. Haftung

  1. Die Haftung von der Raiffeisen Energie Nord ist – außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und außer in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn die Raiffeisen Energie Nord vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt.
  2. Die Raiffeisen Energie Nord haftet insbesondere nicht, wenn die Akzeptanzstelle, aus welchem Grund auch immer, die Karte nicht anerkennt. Alle Reklamationen sind direkt bei der jeweiligen Akzeptanzstelle zu melden. Sie berühren insbesondere nicht die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der Kartenabrechnung an die Raiffeisen Energie Nord. Jede diesbezügliche Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden, wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen.
  3. Bei unberechtigter und/oder missbräuchlicher Nutzung der Karte ist die Raiffeisen Energie Nord berechtigt, die Karte entschädigungslos vom Kunden zurückzufordern. Der Kunde hat für alle Forderungen und Schäden, die durch eine (auch missbräuchliche) Verwendung und/oder Verfälschung der Karte entstehen, bis zur „Verlustmeldung“ nach Ziffer 5b) einzustehen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
  4. Bei vertragswidriger Weitergabe der Karte haftet der Kunde gemeinsam mit dem Empfänger der Waren und Dienstleistungen für alle im Zuge der Verwendung der Karte entstandenen Forderungen der Raiffeisen Energie Nord.

XII. Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sowohl die Raiffeisen Energie Nord GmbH als auch der Karteninhaber sind berechtigt, die getroffene Vereinbarung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 10 Tagen auf den jeweiligen Abrechnungstag zu kündigen.
  2. Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Raiffeisen Energie Nord insbesondere dann vor, wenn der Kunde in schwerwiegender Weise gegen diese Vereinbarung verstößt, z.B. es zu einem von ihm zu vertretenen Missbrauch der Karte kommt, Zahlungen nicht termingerecht erfolgen (Rücklastschrift oder sonstiger Zahlungsverzug), der Kunde in Vermögensverfall gerät bzw. ihm Vermögensverfall droht oder Sicherheiten nicht erbracht werden. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund vor, so ist die Raiffeisen Energie Nord berechtigt, die Karte(n) des Kunden unmittelbar zu sperren.
  3. Nach Beendigung dieser Vereinbarung darf der Kunde die Karte nicht mehr nutzen und hat alle von der Raiffeisen Energie Nord für ihn ausgestellten Karten unverzüglich an die Raiffeisen Energie Nord zurückzusenden.

XIII. Sicherheitseinweisung

  1. Der Kunde bestätigt, dass der nutzungsberechtigte Personenkreis eine ausdrückliche Sicherheitseinweisung nach den geltenden Bestimmungen im Umgang mit der Betankung von LNG erhalten hat.
  2. Die Sicherheitseinweisung berücksichtigt insbesondere die Einhaltung der Hinweise auf der an der Anlage aushängenden Beschilderung.
  3. Zudem bestätigt der Kunde vor dem jeweiligen Tankvorgang, dass er in die Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen wurde. Nur durch Bestätigung kann der Tankvorgang erfolgen. Kunde erklärt, dass die erforderliche Sicherheitseinweisung mit den in Abs. b. genannten Kriterien durchgeführt wurde.

XIV. Sonstiges

  1. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
  2. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Zuständig für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht in 23909 Ratzeburg, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.  
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entsprechen.

XV. Hinweise zur Datenverarbeitung

Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://www.ramoelln.de/datenschutz/

XVI. Widerrufsrecht

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, steht dem Kunden im Hinblick auf den Vertrag über die Karte ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachstehender Widerrufsbelehrung zu. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Widerrufsrecht nur auf den Kartenvertrag als solchen bezieht. Verträge über den Bezug von Waren und Dienstleistungen über die Karte gemäß Ziffer 3 und die hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Raiffeisen Energie Nord werden von einem Widerruf des Kartenvertrages nicht berührt. Insbesondere werden in Folge eines Widerrufs keine Zahlungen zurückgezahlt, die der Kunde an die Raiffeisen Energie Nord in Erfüllung der Verträge aus dem Waren-/Dienstleistungsbezug unter Einsatz der Karte geleistet hat.

a) Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Raiffeisen Energie Nord GmbH, Industriestraße 11, 23879 Mölln; Telefonnummer: 04542 82 82 82; E-Mail-Adresse: info@raenergienord.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Mit den vorgenannten erhaltenen und zurückzuzahlenden Zahlungen sind lediglich die Gebühren im Sinne von Ziffer 7 gemeint. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren (Karte) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (Raiffeisen Energie Nord GmbH, Industriestraße 11, 23879 Mölln) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren (Karte) vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (Karte).

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren (Karte) nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren (Karte) nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen nach diesem Vertrag während

der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag nach § 357a Absatz 2 BGB (Wertersatz) für die von uns erbrachte Leistung zu zahlen.

c) Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An: Raiffeisen Energie Nord GmbH, Industriestraße 11, 23879 Mölln; E-Mail-Adresse: info@raenergienord.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


Mölln, März 2025